Beihilfenrecht

Das Beihilfenrecht zieht rechtliche Grenzen für den Einsatz von staatlichen Mitteln im Wirtschaftsleben: Staatliche Investitionszuschüsse und Betriebsbeihilfen werden reguliert. Die Finanzierung und Bereitstellung staatlicher oder kommunaler Infrastruktur sowie Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen den Vorgaben des EU-Beihilfenrechts entsprechen. Wir unterstützen bei der richtigen Umsetzung beihilfenrelevanter Maßnahmen in diesem besonders komplexen Rechtsgebiet.

Leistungen

  • Rechtliche Prüfung der Beihilfenkonformität und deren Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt
  • Beihilfenrechtliche Beurteilung und Strukturierung von Geschäftsvorhaben und Projekten
  • Beihilfenrechtliche Beratung bei PPPs und Privatisierungen
  • Durchführung von strukturierten Bieterverfahren, beispielweise bei der Veräußerung von Liegenschaften durch die öffentliche Hand
  • Entwicklung und Gestaltung von Beihilfeprogrammen
  • Unterstützung öffentlicher Institutionen bei der Notifizierung staatlicher Beihilfen
  • Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor nationalen und europäischen Gerichten