Das Beihilfenrecht zieht rechtliche Grenzen für den Einsatz von staatlichen Mitteln im Wirtschaftsleben: Staatliche Investitionszuschüsse und Betriebsbeihilfen werden reguliert. Die Finanzierung und Bereitstellung staatlicher oder kommunaler Infrastruktur sowie Dienstleistungen der Daseinsvorsorge müssen den Vorgaben des EU-Beihilfenrechts entsprechen. Wir unterstützen bei der richtigen Umsetzung beihilfenrelevanter Maßnahmen in diesem besonders komplexen Rechtsgebiet.