Kooperationen, Konzessionen und PPP

Gemeinsame Projekte zwischen öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen schaffen Synergien, eröffnen neue Möglichkeiten und erweitern Kapazitäten. Allerdings bringen Kooperationen und Public Private Partnership (PPP)-Projekte auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Diese Projekte stehen oft an der Schnittstelle von Vergabe- und Beihilfenrecht sowie Zivil- und Gesellschaftsrecht sowie dem Infrastrukturbereich. Mit unserer langjährigen Erfahrung aus zahlreichen (großvolumigen) PPP-Projekten und Konzessionsvergaben unterstützen wir unsere Mandant:innen bei der zielgerichteten und rechtssicheren Umsetzung.

Leistungen

  • Strukturierung von Konzessionsvergaben, insbesondere im Bereich Verkehr
  • Aufsetzen von In-House-Strukturen, Verwaltungskooperationen, Joint Ventures
  • Beratung bei Public Private Partnership Projekten
  • Vergabe- und beihilfenrechtliche Beurteilung und Strukturierung von Geschäftsvorhaben und Projekten
  • Erstellung von Gutachten
  • Beratung von Bieter:innen bei der Teilnahme in Vergabeverfahren, Strukturierung von Bieterkonsortien
  • Vertretung von öffentlichen Auftrageber:innen und Bieter:innen in Gerichtsverfahren